
Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines
a) Alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichungen davon oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere für eigene Bedingungen des Käufers.
b) Mündliche Vereinbarungen oder Vereinbarungen, die uns durch unsere Vertreter übermittelt werden, sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Es gilt als vereinbart, dass der Käufer spätestens mit der Annahme der Ware seine uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen erklärt hat, unabhängig davon, ob er zuvor Einwände dagegen erhoben hat oder nicht.
2. Rechnungsstellung
a) Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).
aa) Bei Lieferungen in andere EU-Länder ist der Käufer verpflichtet, eine Einfuhrbescheinigung vorzulegen, die den Eingang der gekauften Ware bestätigt. Wir sind berechtigt, die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, wenn die Einfuhrbescheinigung nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware vorgelegt wird.
bb) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU ist der Käufer für die Zollabfertigung im Bestimmungsland verantwortlich. Alle Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuern sind vom Käufer zu tragen.
3. Lieferung/Verzug
a) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich einer ungestörten Produktion im geplanten Umfang und einer regelmäßigen Lieferung der erforderlichen Rohstoffe im Rahmen bestehender Lieferverträge. Bei wesentlichen Betriebsstörungen und in Fällen höherer Gewalt, einschließlich Streik und Aussperrung, sind wir berechtigt, die Lieferung auszusetzen und/oder unsere Lieferverpflichtung zu beenden. Die für die von einem solchen Ereignis betroffenen Mengen geltenden Preisvereinbarungen gelten für die ersten gleichwertigen Mengen, die nach Beendigung des Ereignisses zu liefern sind. Während der Dauer der Störung erfolgt keine Preisberechnung.
b) Wird die Lieferung durch eine solche Störung länger als sechs Monate verhindert und machen wir von unserem Recht, auf die Lieferverpflichtung zu verzichten, keinen Gebrauch, so ist der Käufer nach angemessener Vorankündigung berechtigt, die Abnahme der betroffenen gekauften Menge unter Ausschluss weiterer Ansprüche zu verweigern, sofern wir keine angemessene Ersatzlieferung anbieten.
c) Im Falle unseres Verzugs ist der Käufer erst nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist für die Erfüllung unserer Verpflichtungen per Einschreiben/Zustellungsbefehl zusammen mit der unwiderruflichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist unsere Leistung nicht annehmen wird, und wenn wir unsere Verpflichtung innerhalb dieser Frist nicht erfüllen, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außer wie in Absatz 5 hierin vorgesehen, kann der Käufer keine weiteren Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche jeglicher Art, geltend machen.
d) Die Verpflichtung zur Gewährung einer Nachfrist mit Ablehnungserklärung gemäß vorstehendem Absatz c) gilt auch, wenn eine feste Lieferfrist oder ein fester Liefertermin vereinbart ist.
e) Alle Risiken während des Transports der Ware gehen zu Lasten des Käufers.
4. Mängel
a) Mängelrügen sind uns im Rahmen der Gewährleistung spätestens zehn Tage nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch acht Wochen nach Erhalt der Ware, mitzuteilen.
b) Bei nachgewiesenen Mängeln erfolgt Ersatzlieferung nach Rücksendung der beanstandeten Ware. Im Falle unseres Verzugs ist der Käufer erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Ersatzlieferung, die per Einschreiben/mit Zustellungsnachweis zusammen mit der unwiderruflichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist keine Ersatzlieferung mehr annehmen wird, gesetzt wird, und wenn wir innerhalb dieser Frist keine Ersatzlieferung erbringen, zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Preises berechtigt.
c) Soweit nicht nachstehend in Ziffer 5 etwas anderes bestimmt ist, sind weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, ausgeschlossen.
d) Gewährleistungen gelten nur dann als abgegeben, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich unter Verwendung des Wortes „Gewährleistung“ bestätigt werden. Ohne eine solche ausdrückliche Bestätigung gelten Angaben, die beispielsweise in Katalogen, Qualitätsdatenblättern, Qualitätszertifikaten, Analysezertifikaten usw. enthalten sind, nicht als abgegebene Gewährleistungen im rechtlichen Sinne.
e) Gewährleistungsansprüche können nicht später als zwölf Monate nach erfolgter Lieferung und Abnahme geltend gemacht werden.
5. Haftungsbeschränkung
a) Der Käufer kann Schadensersatzansprüche anstelle der Leistung erst geltend machen, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist für die Erfüllung unserer Verpflichtungen oder die Lieferung eines Ersatzes per Einschreiben/Zustellungsurkunde zusammen mit der unwiderruflichen Erklärung gewährt hat, dass er nach Ablauf dieser Frist die Leistung oder die Lieferung eines Ersatzes nicht annehmen wird, und wenn wir innerhalb dieser Frist nicht leisten oder liefern.
b) Wir haften nicht für Schäden, wie z. B., aber nicht beschränkt auf Schäden, die durch unerlaubte Handlungen oder an anderen als den gelieferten Waren verursacht wurden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsleitung oder leitenden Angestellten unseres Unternehmens oder eine Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder einer persönlichen Freiheit oder eine Verletzung wesentlicher Pflichten oder einer ausdrücklichen Garantie seitens unseres Unternehmens vor. Außer bei Vorsatz und einer ausdrücklichen Garantie sind Schadensersatzansprüche in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Außer bei Vorsatz und einer ausdrücklichen Garantie ist die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
d) Außer bei Vorsatz und einer ausdrücklichen Garantie ist die Haftung für sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen.
e) Die vorstehenden Bestimmungen gemäß den Absätzen a) bis d) gelten auch zugunsten aller unserer Mitarbeiter.
f) Die Haftungsbeschränkung gemäß den vorstehenden Absätzen a) bis e) gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
g) Im Verhältnis zwischen dem Käufer und uns ist der Käufer verpflichtet, die von uns gelieferten Produkte nach dem Inverkehrbringen zu überwachen und auf alle Gefahren oder Gefährdungen zu reagieren. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich über alle Mängel, Probleme und/oder Gefahren im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Produkten zu informieren. Soweit eine Verletzung dieser Pflicht Schäden oder Rechtsverletzungen verursacht, haftet ausschließlich der Käufer.
6. Zahlung
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen, einschließlich bereits bestehender und/oder künftiger Verbindlichkeiten aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung, durch den Käufer vor. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle neuen Produkte, die durch die Verarbeitung der gelieferten Waren entstehen, und zwar zum vollen Wert. Im Falle der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit fremden Waren erwerben wir Miteigentum an diesen anderen Waren im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zum Wert der anderen verarbeiteten, verbundenen und/oder vermischten Waren. Der Käufer tritt uns hiermit sicherungshalber mit sofortiger Wirkung seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware in Höhe des Wertes der gelieferten Ware, sofern diese verarbeitet, verbunden und/oder vermischt wurde, ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen unter Vorbehalt seiner Befugnisse gegenüber seinen Abnehmern berechtigt. Sobald der Wert der dem Käufer zu gewährenden Sicherheiten seine Verbindlichkeiten uns gegenüber um 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, den Käufer von der Abtretung weiterer Forderungen freizustellen.
b) Werden uns Umstände bekannt, die die Erfüllung unserer Ansprüche gefährden, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware an uns zurücknehmen zu lassen.
c) Der Anspruch auf Rückgabe der gelieferten Ware wegen des Eigentums ist ohne Rücktritt vom Vertrag möglich.
7. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für beide Parteien: Nürnberg.
b) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
c) Gerichtsstand ist Nürnberg oder, nach unserer Wahl, der Sitz des Käufers.
(Stand: Januar 2022)